Der Beitrag ist auch ohne besondere Veranlagung am 10. Januar eines Jahres fällig.
Wird die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres erworben, so ist der Beitrag mit der Mitteilung über die Aufnahme zur Zahlung fällig.
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Der Beitrag ist auch ohne besondere Veranlagung am 10. Januar eines Jahres fällig.
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